Gewerbemietverträge haben den großen Vorteil, dass sie weitestgehend frei gestaltet werden können. An einige gesetzliche Vorschriften müssen sich Vermieter trotzdem halten.
Insbesondere die Kündigung hängt von bestimmten Voraussetzungen ab. Ich erkläre Ihnen, was Sie bei der Kündigung eines Gewerbemietvertrags beachten müssen.
Gewerbemietverträge sind häufig befristet. Eine ordentliche Kündigung ist dann nur möglich, wenn der Vertrag dies ausdrücklich vorsieht. Außerdem können Sie als Vermieter ordentlich kündigen, wenn Sie eine Laufzeit von mehr als 30 Jahren vereinbart haben und diese 30 Jahre abgelaufen sind.
Bei unbefristeten Verträgen oder im Falle eines ausdrücklichen Kündigungsrechts haben Sie als Vermieter leichtes Spiel: Sie müssen sich nur an die vertraglich vereinbarte oder nachrangig an die gesetzliche Kündigungsfrist halten.
Letztere verlangt, dass die Kündigung bis zum dritten Werktag eines Quartals zugeht.
Das Mietverhältnis endet dann zum Ablauf des nächsten Quartals. Demnach kann z.B. bis zum 03. April mit einer Kündigungsfrist zum 30. September gekündigt werden. Verpassen Sie den dritten Werktag eines Quartals, verlängert sich die Kündigungsfrist automatisch um ein Quartal.
Ich berate Sie zur Kündigung Ihres Gewerbemietvertrags. Kontaktieren Sie mich telefonisch in Köln unter 0221 995 787 20 oder mithilfe des Kontaktformulars!
In bestimmten Fällen kann der Vermieter dem Mieter außerordentlich fristlos kündigen.
Gemäß § 543 BGB ist eine außerordentliche Kündigung möglich, wenn
Daneben gibt es viele weitere Gründe, die eine fristlose Kündigung ermöglichen können. Ob sie tatsächlich ausreichen, hängt vom Einzelfall ab. Oft müssen Sie vorher eine Abmahnung aussprechen.
Sie sollten einen Gewerbemietvertrag nicht ohne rechtlichen Rat außerordentlich kündigen. Ich zeige Ihnen, worauf Sie achten müssen. Kontaktieren Sie mich telefonisch in Köln unter 0221 995 787 20 oder mithilfe des Kontaktformulars!
Unter Umständen dürfen Sie das Mietverhältnis aus besonderen Gründen kündigen. Von solchen Sonderkündigungsrechten spricht man zum Beispiel, wenn der Mieter stirbt.
Dann können sowohl seine Erben als auch der Vermieter innerhalb eines Monats das Mietverhältnis kündigen.
Andersherum gibt es auch besondere Gründe, die den Mieter vor einer Kündigung schützen. So ist Ihr Kündigungsrecht gesperrt, wenn der Mieter insolvent ist. Sobald der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt wurde, tritt die Kündigungssperre ein.
Ob ein Mietvertrag gewerblich ist, bestimmt sich nach dem vertraglich vereinbarten Zweck. Allein die Überschrift „Gewerbemietvertrag“ macht das Mietverhältnis nämlich noch nicht gewerblich.
Von gewerblichen Zwecken geht man zum Beispiel aus bei
Natürlich kann es vorkommen, dass der Mieter die Mietsache sowohl gewerblich als auch privat nutzen möchte.
Beispiel: An ein Ladenlokal ist noch eine Wohnung angeschlossen.
In solchen Fällen ist es oftmals schwieriger einzuordnen, ob ein Gewerbe- oder ein Wohnraummietverhältnis vorliegt. Die Unterscheidung ist wichtig, da letztere Sie als Vermieter deutlich stärker einschränken.
Wenn für die verschiedenen Räumlichkeiten separate Mietverträge geschlossen werden, gilt für jeden Bereich das entsprechende Mietrecht.
Anders sieht es aus, wenn Sie einen einheitlichen Mietvertrag für alle Räumlichkeiten abschließen. Dann kommt es darauf an, welcher Zweck den Schwerpunkt der Nutzung darstellt.
Lässt sich der Schwerpunkt nicht ohne weiteres feststellen, wird im Zweifel von einer Wohnraummiete ausgegangen, da diese für den Mieter günstigere Regelungen enthält.
Ich berate Sie im Falle von gemischten Verträgen, wie Sie rechtssicher die Geltung des Wohnungsmietrechts vermeiden. Kontaktieren Sie mich telefonisch in Köln unter 0221 995 787 20 oder mithilfe des Kontaktformulars!
Ich prüfe Ihre Möglichkeiten!
Nach Terminvereinbarung stehe ich Ihnen gerne in der Kanzlei im Herzen von Köln für persönliche Termine zur Verfügung.
Sollten Sie eine telefonische Beratung bevorzugen – oder auch eine Beratung mittels Videokonferenz – ist das natürlich ebenfalls nach Vereinbarung eines Termins möglich.
Bilderquellennachweis: © peshkov | PantherMedia
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