Wohnraumkündigung wegen Eigenbedarfs erfordert die Beachtung des Mietrechts. Sie fragen sich, wie Sie sich rechtskonform verhalten müssen? Welche Fristen und Formvorschriften zu wahren sind?
Mit meiner Kanzlei bin ich Ihr Rechtsanwalt mit dem Fachgebiet Mietrecht in Köln.
In meiner Funktion als Anwalt berate ich Sie zu den Bedingungen der Kündigung wegen Eigenbedarf.
Ebenso unterstütze ich Sie als Fachanwalt für Mietrecht bei allen Schritten der Kündigung wegen Eigenbedarfs. Somit gehen Sie mit einem Rechtsanwalt an Ihrer Seite rechtssicher durch den Prozess der Kündigung wegen Eigenbedarfs.
Bei einer Kündigung des Mietvertrages wegen Eigenbedarfs ist der Eigenbedarf darzulegen.
Den Eigenbedarf rechtfertigen laut Mietrecht folgende Sachverhalte:
Das Mietobjekt benötigt der Vermieter, wenn er den Wohnraum selbst benötigt oder für seine Familienangehörigen oder Angehörigen des Haushalts benötigt.
Als Familienangehörige werden nach dem Mietrecht anerkannt:
Als Angehörige des Haushalts werden nach dem Mietrecht gesehen:
Der Vermieter oder eine in erstens genannte Person muss das Mietobjekt bewohnen wollen. Gewerbliche und berufliche Nutzung sind zwar teilweise gestattet, aber der Hauptzweck muss der Wohnzweck sein.
Grundsätzlich sollte der Bedarf dauerhaft bestehen.
Als dauerhaft wird der Bedarf angenommen, wenn er voraussichtlich länger als ein Jahr besteht. Dabei ist es irrrelevant ob die Nutzung während dieser Zeit periodisch oder sporadisch erfolgt.
Handelt es sich um eine ordentliche Kündigung des Mietvertrages, so ist die Kündigungsfrist abhängig von der Länge des bestehenden Mietverhältnisses.
Das Gesetz verlangt, dass der Vermieter spätestens am dritten Werktag eines Monats die Kündigung gegenüber dem Mieter ausspricht. Der Samstag wird mitgezählt. Das Ende des Mietverhältnisses fällt demnach auf den letzten Tag des dritten/sechsten/neunten Monats. Selbst wenn dieser Tag auf einen Sonn- oder Feiertag fällt.
Dem Mieter sollten alle Umstände mitgeteilt werden, welche für ihn relevant sind, um den Eigenbedarf der Kündigung nachzuvollziehen zu können.
Die Person, welche die Wohnung beziehen soll, muss genauer bezeichnet werden. Erfolgt die Kündigung, weil der Vermieter mehr Platz benötigt (z. B. für sich und seine Familie) ist es ratsam, Angaben zu Größe, Anzahl der Zimmer und Zahl der Familienmitglieder zu machen.
Das Nutzungs- bzw. Überlassungsinteresse ist Mitteilungspflichtig.
Zusätzlich muss der Nutzungswille bekannt sein. Der Wunsch, das Mietobjekt in ferner Zukunft nutzen zu wollen, ist unzureichend.
Grundsätzlich wird das Mietverhältnis mit dem neuen Vermieter fortgesetzt. Somit ist die Kündigung wegen Eigenbedarfs durch den neuen Eigentümer möglich.
Hat hingegen der vorherige Eigentümer eine Kündigung wegen Eigenbedarfs ausgesprochen, ist diese hinfällig und der neue Eigentümer müsste seinen Eigenbedarf neu ankündigen.
Das Mietrecht sieht vor, dass der Kündigung des Mietvertrages wegen Eigenbedarfs widersprochen werden kann. Der Widerspruch muss grundsätzlich spätestens zwei Monate vor Ablauf der Kündigungsfrist schriftlich eingereicht werden.
Für einen rechtswirksamen Widerspruch bedarf es neben der Einhaltung der Widerspruchsfrist des Härtefallbelegs. Der Härtefall ist beispielsweise gegeben, wenn der Mieter keine neue Wohnung finden kann. In Städten wie Köln, Hamburg und Berlin ist das keine Seltenheit.
Die Wohnungssuche muss der Mieter hinreichend dokumentieren und glaubhaft belegen.
Im Widerspruchsschreiben ist das Verlangen auf Fortsetzen des Mietverhältnisses auszudrücken. In der Rechtsfolge wird das Mietverhältnis zunächst fortgesetzt, bis eine gerichtliche oder außergerichtliche Einigung erfolgt ist.
Die Räumungsklage ist vom Vermieter einzureichen, wenn das Bestreben sich mit dem Mieter zu einigen, mit oder ohne Unterstützung eines Rechtsanwaltes erfolglos verläuft.
In meiner Position als Anwalt unterstütze ich Sie!
Nach Terminvereinbarung stehe ich Ihnen gerne in der Kanzlei im Herzen von Köln für persönliche Termine zur Verfügung.
Sollten Sie eine telefonische Beratung bevorzugen – oder auch eine Beratung mittels Videokonferenz – ist das natürlich ebenfalls nach Vereinbarung eines Termins möglich.
© ridofranz | PantherMedia
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