Entspricht Ihre Mietwohnung nicht dem Vereinbarten, ist das meist lästig, kann aber immerhin eine Mietminderung zur Folge haben.
In welchen Fällen die Minderung der Miete möglich ist und wie Sie vorgehen, erfahren Sie hier und im Rahmen meiner Beratung.
Zu einer Mietminderung kommt es, wenn Sie als Mieter Ihre Wohnung nicht so nutzen können, wie vertraglich vereinbart. Man spricht in diesen Fällen von einem Mangel. Der Vermieter ist gesetzlich dazu verpflichtet, die Wohnung in einem mangelfreien Zustand zu halten.
Andernfalls muss er für den Mangel geradestehen. Das bedeutet: Er hat den Mangel zu beseitigen und darf in der Zwischenzeit nicht die volle Miete verlangen.
In welcher Höhe Sie die Mietzahlungen reduzieren dürfen, hängt vom Einzelfall ab. Sobald der Mangel aber entfernt ist und die Mietsache wieder vertragsgemäß nutzbar ist, entfällt der Grund für die Minderung.
Ab diesem Zeitpunkt müssen Sie also wieder die volle Miete entrichten.
Ich prüfe, welche Miete Sie tatsächlich schulden, und vertrete Sie gegenüber Ihrem Vermieter. Kontaktieren Sie mich telefonisch in Köln unter 0221 995 787 20 oder mithilfe des Kontaktformulars!
Der klassische Fall für eine Mietminderung ist die Baustelle neben der Wohnung, die den Mieter stark in seinem alltäglichen Leben einschränkt. Daneben gibt es aber noch zahlreiche andere Gründe, die eine Mietminderung möglich machen.
Häufige Gründe sind:
Aber Achtung: Der Mangel darf nicht vom Mieter selbst verschuldet sein. Gerade bei Schimmelbildung führt dies immer wieder zu Streitigkeiten. Eine Mietminderung ist ebenfalls ausgeschlossen, wenn der Mangel nur unerheblich ist oder zum allgemeinen Lebens- und Mieterrisiko gehört.
Beispiel: Wer eine Wohnung neben einem Kindergarten mietet, muss damit rechnen, mit Kinderlärm konfrontiert zu werden. Eine Mietminderung wegen Lärmbelästigung durch die Kinder kommt dann nicht in Frage.
Ich habe zahlreiche Mietminderungen durchgesetzt und berate auch Sie, ob und wie weit Sie Ihre Zahlungen reduzieren dürfen. Kontaktieren Sie mich telefonisch in Köln unter 0221 995 787 20 oder mithilfe des Kontaktformulars!
Zu welchem Betrag die Miete gemindert werden kann, hängt vom Einzelfall ab. Entscheidend sind Schwere und Dauer des Mangels und die Einschränkungen, die Sie dadurch in Kauf nehmen müssen.
Da Streitigkeiten über Mietmängel und Minderung häufig vor Gericht landen, gibt es zahlreiche Entscheidungen wegen verschiedenster Mängel. Mit diesen setze ich mich nahezu täglich auseinander.
Wie mache ich die Mietminderung geltend?
Das besondere an der Mietminderung ist, dass sie „ipso iure“ geschieht, also automatisch kraft Gesetzes. Trotzdem müssen Sie aktiv werden, bevor Sie nur noch die geminderte Miete überweisen.
Sie haben zunächst Ihren Vermieter auf den Mangel aufmerksam zu machen, damit dieser den Mangel ggf. beseitigen kann.
Wer über eine Mietminderung nachdenkt, sollte Kontakt zu einem Rechtsanwalt für Mietrecht aufnehmen. Durften Sie die Miete nicht senken, drohen unangenehme Folgen.
Ich berate Sie, wie Sie rechtssicher vorgehen. Kontaktieren Sie mich telefonisch in Köln unter 0221 995 787 20 oder mithilfe des Kontaktformulars!
Ich prüfe Ihre Gründe und Möglichkeiten.
Nach Terminvereinbarung stehe ich Ihnen gerne in der Kanzlei im Herzen von Köln für persönliche Termine zur Verfügung.
Sollten Sie eine telefonische Beratung bevorzugen – oder auch eine Beratung mittels Videokonferenz – ist das natürlich ebenfalls nach Vereinbarung eines Termins möglich.
Bilderquellennachweis: © marog-pixcells | PantherMedia
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