Unter welchen Umständen der Vermieter die Kündigung vorzeitig aussprechen darf und wie Mieter dagegen vorgehen können, erfahren Sie hier.
Zahlen Sie die Miete nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig, droht die Kündigung. Konkret darf der Vermieter fristlos kündigen, wenn der Mieter
Vorher ist ggf. eine fristgerechte Kündigung möglich. Dazu ist der Vermieter berechtigt, sobald Sie mit mindestens einer Monatsmiete mehr als einen Monat in Verzug sind.
Begleichen Sie den Mietrückstand, bevor der Vermieter die Kündigung ausspricht, so kann er nicht mehr kündigen. Nach Zugang der Kündigung können Sie unter Umständen zumindest noch die fristlose Kündigung aus der Welt schaffen.
Ich setze mich mit all meiner Erfahrung dafür ein, dass Sie in Ihrer Wohnung bleiben dürfen. Kontaktieren Sie mich telefonisch in Köln unter 0221 995 787 20 oder mithilfe des Kontaktformulars!
Ohne Erlaubnis des Vermieters dürfen Sie die Wohnung nicht untervermieten. Eine unerlaubte Gebrauchsüberlassung an Dritte kann die fristlose Kündigung zur Folge haben.
Allerdings haben Sie als Mieter häufig einen Anspruch darauf, dass Ihr Vermieter der Untervermietung zustimmt.
Auch wenn die Zustimmung oft als reine Formsache scheint – Sie müssen vorher anfragen.
Mieter können durch rücksichtsloses Verhalten den Hausfrieden stören – und so eine fristlose Kündigung riskieren.
Die Störung muss so intensiv sein, dass ein weiteres Zusammenleben mit den restlichen Hausbewohnern unzumutbar erscheint.
Beispiele:
Zuvor ist in aller Regel nötig, dass der Vermieter Sie (ggfs. mehrfach) abgemahnt hat.
Ich prüfe genau, ob die Kündigung rechtens ist und welche Chancen vor Gericht bestehen. Kontaktieren Sie mich telefonisch in Köln unter 0221 995 787 20 oder mithilfe des Kontaktformulars!
Vermieter dürfen unbefristete Mietverträge wegen Eigenbedarfs fristgerecht kündigen. Eigenbedarf bedeutet, dass der Vermieter die Wohnung für sich selbst, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts benötigt.
Dieses berechtigte Interesse muss der Vermieter nachweisen können. Eine Eigenbedarfskündigung ist nicht möglich, wenn
Ich prüfe die Rechtmäßigkeit der Kündigung wegen Eigenbedarfs und setze mich dafür ein, dass Ihre Rechte durchgesetzt werden. Kontaktieren Sie mich telefonisch in Köln unter 0221 995 787 20 oder mithilfe des Kontaktformulars!
Wenn der Vermieter Eigentümer ist, kann er ein Interesse an der wirtschaftlichen Verwertung des Grundstücks haben. Klassische Beispiele sind die Kernsanierung, ein Abriss oder eine Veräußerung der Immobilie.
Eine Kündigung ist allerdings nur möglich, wenn das Interesse des Vermieters berechtigt ist. Er muss nachweisen, dass seine finanziellen Nachteile ohne Kündigung erheblich sind.
Der schlichte Verweis auf eine Gewinnmaximierung bei Neuvermietung genügt nicht.
Der Mieter muss sorgfältig mit der Wohnung umgehen. Vernachlässigen Sie diese Pflicht und gefährden dadurch die Wohnung erheblich, so kann der Vermieter fristlos kündigen. Der Vermieter muss Sie allerdings in aller Regel zunächst abmahnen.
Beispiele:
Der Vermieter muss die Pflichtverletzung und den Zusammenhang mit den Schäden aufwändig beweisen.
Ich prüfe Ihre Ansprüche und vertrete Sie vor Gericht. Kontaktieren Sie mich telefonisch in Köln unter 0221 995 787 20 oder mithilfe des Kontaktformulars!
Leisten der Mieter die Kautionszahlung nicht oder gerät er mit dieser in Verzug, kann der Vermieter fristlos kündigen. Konkret muss der Mieter mit Sicherheitsleistungen in der Höhe von zwei Monatsmieten abzüglich der Betriebskosten in Verzug geraten.
Geregelt ist dies in § 569 II a BGB.
Da das Gesetz erst am 01.05.2013 eingeführt wurde, gilt es auch nur für Mietverhältnisse, die ab diesem Datum geschlossen wurden.
Wie schon bei den Mietrückständen kann der Mieter eine Kündigung durch das Begleichen der Kautionsrückstände in vielen Fällen verhindern.
Ich prüfe die Kündigung und Ihre Möglichkeiten!
Nach Terminvereinbarung stehe ich Ihnen gerne in der Kanzlei im Herzen von Köln für persönliche Termine zur Verfügung.
Sollten Sie eine telefonische Beratung bevorzugen – oder auch eine Beratung mittels Videokonferenz – ist das natürlich ebenfalls nach Vereinbarung eines Termins möglich.
Bilderquellennachweis: © Tomjac1980 (YAYMicro) | PantherMedia
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