Die Kosten für einen Anwalt für Arbeitsrecht trägt in der Regel jeder Mandant selbst. Es gibt jedoch bestimmte Situationen, in denen die Kosten von der Gegenseite oder von einer Rechtsschutzversicherung übernommen werden können. Es ist ratsam, die genauen Kostenregelungen mit dem Anwalt und gegebenenfalls mit der Rechtsschutzversicherung zu klären.