Fachanwalt für Arbeitsrecht in Köln

Abfindung bei Kündigung?
Ich verhandle für Sie mit dem Arbeitgeber!

Abfindung bei Kündigung durch den Arbeitgeber

Verliert man als Arbeitnehmer seinen Arbeitsplatz durch eine Kündigung, die der Arbeitgeber ausgesprochen hat, möchte man eine Abfindung erhalten. Dies ist auch nachvollziehbar, denn Sinn und Zweck der Abfindung ist es den Verlust des Arbeitsplatzes finanziell zu entschädigen.

Der Arbeitgeber hat hieran regelmäßig jedoch kein Interesse, da er mit der Kündigung die einseitige und nicht einvernehmliche Trennung von dem Arbeitnehmer ausdrückt. Möchten sich beide Seiten einvernehmlich trennen, kommt ein Aufhebungsvertrag in Frage, in dem man eine Abfindung vereinbaren kann.

Ich erkläre Ihnen in diesem Beitrag, ob ein gesetzlicher Anspruch auf Abfindung besteht und wie man auch ohne gesetzlichen Anspruch zu einer Abfindung kommt, wenn Sie durch den Arbeitgeber gekündigt wurden.

Sie haben eine Kündigung erhalten?

Ich prüfe die Wirksamkeit Ihrer Kündigung auch kurzfristig.

Termine

Nach Terminvereinbarung stehe ich Ihnen gerne in der Kanzlei im Herzen von Köln für persönliche Termine zur Verfügung.

Sollten Sie eine telefonische Beratung bevorzugen – oder auch eine Beratung mittels Videokonferenz – ist das natürlich ebenfalls nach Vereinbarung eines Termins möglich.

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