Klage gegen Ihre Kündigung?
Ich prüfe die Möglichkeiten & erhebe Kündigungsschutzklage!

Kündigungs­schutz­klage: der Weg vor das Arbeitsgericht

Wer Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG) genießt, hat die Möglichkeit, eine Kündigung gerichtlich überprüfen zu lassen. Als betroffener Arbeitnehmer kann man gegen eine Kündigung vor dem Arbeitsgericht Kündigungsschutzklage erheben, gegen eine Änderungs­kündigung die sog. Änderungs­kündigungs­schutzklage bzw. Änderungsschutzklage.

Erhebt man eine solche Klage, prüft das Gericht die Arbeitgeberkündigung auf formelle und inhaltliche Mängel und stellt in einem Urteil fest, ob die Kündigung das Arbeitsverhältnis wirksam beendet hat oder ob der Arbeitsvertrag unverändert fortbesteht.

Sie wollen gegen Ihre Kündigung klagen? Sprechen Sie mich zeitnah an – die Frist für eine Klage vor dem Arbeitsgericht beträgt nur 3 Wochen! Sie erreichen mich in Köln telefonisch unter 0221 995 787 20 oder mithilfe des Kontaktformulars!

Sie wollen gegen Ihre Kündigung klagen?

Kontaktieren Sie mich zeitnah für eine Kündigungsschutzklage!

Termine

Nach Terminvereinbarung stehe ich Ihnen gerne in der Kanzlei im Herzen von Köln für persönliche Termine zur Verfügung.

Sollten Sie eine telefonische Beratung bevorzugen – oder auch eine Beratung mittels Videokonferenz – ist das natürlich ebenfalls nach Vereinbarung eines Termins möglich.

Schreiben Sie mir!

Bilderquellennachweis: © suwannar1981.gmail.com | PantherMedia