Aufhebungsvertrag & Abfindung: Das müssen Sie wissen!

Das Arbeitsverhältnis zwischen einem Arbeitgeber und einem Arbeitnehmer kann entweder mit einer Kündigung oder einem Aufhebungsvertrag mit/ohne Abfindung abgeschlossen werden. Eine Kündigung erfolgt dabei immer einseitig durch den Arbeitgeber, ein Aufhebungsvertrag mit/ohne Abfindung erfordert die Zustimmung beider Parteien.

Um Arbeitnehmer zu überzeugen, einen Aufhebungsvertrag zu unterzeichnen, enthalten ein Großteil der Verträge eine Klausel über eine Abfindung. Arbeitgeber ersparen sich dadurch lange und kostenintensive Prozesse vor einem Arbeitsgericht, dessen Ausgang zudem ungewiss ist. Jedes Arbeitsverhältnis kann durch einen Aufhebungsvertrag mit sofortiger Wirkung beendet werden. Laut BGB ist eine mündliche Absprache unwirksam. Sie müssen mit dem Arbeitgeber eine schriftliche Vereinbarung treffen..

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Unterschied zwischen Kündigung und Aufhebungsvertrag mit/ohne Abfindung

Die Art der Willenserklärung ist der entscheidende Unterschied zwischen einem Aufhebungsvertrag mit/ohne Abfindung und einer Kündigung. Der Aufhebungsvertrag muss von beiden Parteien unterzeichnet werden und eine Kündigung kann Ihnen ohne Ihre Zustimmung zugehen. Auch die Rechtsfolgen beim Beenden des Arbeitsverhältnisses sind unterschiedlich. Eine Kündigung muss nach gesetzlichen Vorgaben vollzogen werden, bei einem Aufhebungsvertrag agieren beide Parteien unabhängig davon. Eine Ausnahme ist die Höhe der Abfindung, dabei orientieren sich die Vertragsparteien an den geltenden Vorschriften.

Höhe der Abfindung bei Aufhebungsvertrag

Höhe der Abfindung bei Aufhebungsvertrag?

Die Regelabfindung ist die üblichste Art bei der Bestimmung der Höhe einer Abfindung in einem Abfindungsvertrag. Pro Beschäftigungsjahr wird dem Arbeitnehmer ein halbes bis ganzes Bruttomonatsgehalt für jedes Beschäftigungsjahr gewährt. Entscheidend für die Höhe der Abfindung ist auch die Tatsache, ob eine wirksame Kündigung des Angestellten möglich wäre. Wenn letzteres der Fall ist, wird eine Abfindung eher im niedrigen Bereich angesetzt werden. Anders sieht es aus, wenn der Arbeitgeber nicht mal ansatzweise einen Grund für eine Kündigung hätte. Wie hoch die Summe letztlich ist, hängt vom Verhandlungsgeschick des Rechtsanwalts ab.

Maximale Abfindung bei Aufhebungsvertrag

Maximale Abfindung bei Aufhebungsvertrag? So können Sie diese erzielen!

Möchte Ihr Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis mit Ihnen beenden und eine der folgenden Szenarien treffen auf Sie zu, dann ist die Wahrscheinlichkeit einer hohen Abfindung sehr hoch. Kontaktieren Sie mich gerne unter der Telefonnummer 0221 995 787 20 oder per E-Mail an info@ramiddel.de und schildern Sie mir Ihre Situation. Wir können gemeinsam die bestmögliche Vorgehensweise zu Ihrem Fall besprechen.

Krankheitsbedingte Kündigung:

Es gibt keine gesetzlich festgelegte Grenzen für Anzahl der Fehltage, ab denen Ihr Arbeitgeber Sie wegen Krankheit kündigen kann. Der Arbeitgeber muss Ihnen durch ein Eingliederungsmanagement anbieten, wie Sie trotz Ihrer Krankheit weiter im Unternehmen beschäftigt werden können. Bei krankheitsbedingten Kündigungen kommt es insbesondere auf den wahrscheinlichen Umfang Ihrer zukünftigen Ausfälle an. Das alles macht es für den Arbeitgeber komplex. Ihre Verhandlungsposition ist in diesem Fall gestärkt.

Verhaltensbedingte Kündigung:

Bevor Ihr Arbeitgeber Sie durch eine verhaltensbedingte Kündigung entlassen kann, muss er grundsätzlich eine oder mehrere Abmahnungen aussprechen. Ein Arbeitgeber wird es vor Gericht häufig schwer haben, die Anschuldigungen bezüglich Ihres Verhaltens zu beweisen. Hat der Arbeitgeber Sie zudem nicht oft genug abgemahnt, ist die Kündigung ebenfalls anfechtbar und die Chance auf eine hohe Abfindung gut.

Betriebsbedingte Kündigung:

Der Arbeitgeber darf Sie nicht ohne Weiteres mit einer betriebsbedingten Kündigung entlassen. Es darf im Unternehmen keine Stelle frei sein, die Sie mit Ihrem fachlichen Know-how ebenfalls besetzen könnten. Überdies ist der Arbeitgeber auch dazu verpflichtet, Schulungen anzubieten, damit Sie für eine andere Stelle im Unternehmen besetzt werden können. Bei betriebsbedingten Kündigungen dürfen sozial schützenswerte Arbeitnehmer zuletzt gekündigt werden.

Bestimmte Personengruppen:

Schwerbehinderte, Schwangere, Betriebsräte und Eltern in Elternzeit können Arbeitgeber nur schwierig kündigen. Überdies muss auch meist eine Behörde die Beendigung des Arbeitsverhältnis genehmigen. Sollten Sie zu einer dieser Personengruppen gehören und Ihr Arbeitgeber Sie kündigen wollen, können Sie in der Regel mit einer hohen Abfindung rechnen.

Gesetzlicher Anspruch auf Abfindung?

Dass Angestellte gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung durch Ihren Arbeitgeber haben, ist nur ein Mythos. Weder bei einer Kündigung noch durch einen Aufhebungsvertrag haben Sie als Arbeitnehmer das Recht für eine Entschädigung. Eine Abfindung dient immer lediglich als Anreiz für den Arbeitnehmer, einem Aufhebungsvertrag zuzustimmen. Wenn der Arbeitgeber Ihnen einen Aufhebungsvertrag anbietet, sind Sie oft in der besseren Verhandlungsposition und können zudem auch noch ein gutes Arbeitszeugnis verhandeln.

Im Kündigungsschutzgesetz ist lediglich festgelegt, dass bei einer betriebsbedingten Kündigung eine Abfindung in Höhe eines halben Bruttomonatsgehalts für jedes Beschäftigungsjahr im Unternehmen gezahlt werden kann. Dieses Angebot legt fest, dass der Arbeitnehmer im Gegenzug keine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreicht, die innerhalb einer bestimmten Frist nach Erhalt der Kündigung erfolgen muss. Nachdem die Frist verstrichen ist, hat der Arbeitnehmer einen festen Anspruch darauf.

Arbeitslosengeld nach Abfindung?

Grundsätzlich steht für die Arbeitsagentur bei einer Kündigung der Aufhebungsvertrag mit Abfindung nicht im Vordergrund. Das Risiko einer Sperrfrist kann sich jedoch unter bestimmten Bedingungen erhöhen. Sollte die Abfindung recht hoch ausfallen, ist das für die Agentur für Arbeit oft ein Grund für eine Sperrzeit.

Das gilt ebenfalls für Aufhebungsverträge mit Abfindung, bei denen das Vertragsverhältnis an einem Datum liegt, das vor der ordentlichen Kündigungsfrist liegt. Sie bekommen in diesem Fall das Arbeitslosengeld erst ab dem Tag, an dem der Vertrag eigentlich abgelaufen wäre. Die Entschädigungszahlung kann zudem auf das Arbeitslosengeld des Arbeitnehmers angerechnet werden.

Haben Sie die Erwerbslosigkeit selbst verursacht, kann die Agentur für Arbeit eine Sperrfrist von 12 Wochen verhängen. Lag ein wichtiger Grund für den Aufhebungsvertrag vor wie Mobbing oder sexuelle Belästigung, haben sie keine Sperrfrist zu befürchten.

Die folgenden Voraussetzungen sind erforderlich, um eine Sperrfrist zu umgehen:

  • Der Arbeitnehmer hat die Kündigungsfrist eingehalten.
  • Es drohte eine personenbedingte oder betriebsbedingte Kündigung.
  • Die Abfindung beträgt 0,25 bis 0,5 des Bruttomonatsgehalts je Beschäftigungsjahr beim Arbeitgeber. Auch bei höheren Abfindungen kommt es nicht zu einer Sperre, wenn Sie glaubhaft nachweisen können, dass Sie durch eine Kündigung Nachteile erfahren hätten oder diese wirksam gewesen wäre.

Unterliegt eine Abfindung bei Aufhebungsvertrag der Sozialversicherungspflicht?

Abfindungen aufgrund von Aufhebungsverträgen gelten nicht als beitragspflichtiges Arbeitsentgelt. Das liegt daran, dass die Abfindung für den Verlust Ihres Arbeitsplatzes bezahlt wird. Arbeitsentgelte sind jedoch nur für die Dauer des Arbeitsverhältnisses sozialversicherungspflichtig.

Sollten Sie freigestellt werden, ist das Arbeitsentgelt für diese Dauer noch beitragspflichtig. Beitragsfrei hingegen sind die Zahlungen nur, wenn Sie als Entschädigung für den Verlust der Arbeitsstelle dienen. Um einen Sonderfall handelt es sich bei rückständigen Entgeltzahlungen und Urlaubsabgeltungen. Diese sind beitragspflichtig und ganz unerheblich wie diese im Aufhebungsvertrag formuliert werden.

Es handelt sich nicht immer um eine Abfindung, auch wenn diese als solche bezeichnet wird. Ist das nicht der Fall, handelt es sich um verdecktes Arbeitsentgelt für das Sozialversicherungsbeiträge an das Finanzamt abgeführt werden müssen.

Verdeckte Zahlungen von Arbeitsentgelt sind unter anderem:

  • Prämien, die bezahlt werden, wenn ein Arbeitnehmer von einer Vollzeit- auf eine Teilzeitstelle wechselt.
  • Einmalzahlungen ohne Bezug zum Ende des Beschäftigungsverhältnisses zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
  • Der Grund der Zahlung ist nicht eine Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes.
  • Ausstehendes Gehalt, das als Prämie für die sofortige Beendigung des Arbeitsverhältnisses bezahlt wird.

Abfindung bei Aufhebungsvertrag steuerfrei?

Abfindung bei Aufhebungsvertrag steuerfrei? Leider nein. Wenn Sie eine Abfindung erhalten haben, müssen Sie diese komplett versteuern. Der Arbeitgeber erteilt Ihnen eine Lohnerhebung und berechnet die einbehaltene Lohnsteuer. Bei einer Auszahlung wird diese an das zuständige Finanzamt abgeführt. Die Abfindung erhöht das zu versteuernde Einkommen in dem Jahr, in dem sie ausbezahlt wird, erheblich. Angesichts dessen gibt es laut § 34 Abs. 1 Satz 2 EStG eine Besserstellung. Diese legt fest, dass Sie die Abfindung gleichmäßig über 5 Jahre versteuern können. Dieses Verfahren ist auch unter der Bezeichnung Fünftelregelung bekannt.

Fazit zum Aufhebungsvertrag mit Abfindung

Fassen wir die wesentlichen Punkte noch einmal zusammen:

  • Eine Kündigung unterscheidet sich durch einen Aufhebungsvertrag mit Abfindung durch die Willenserklärung. Dem Aufhebungsvertrag müssen sowohl Sie als auch Ihr Arbeitgeber zustimmen.
  • Mündliche Aufhebungsverträge sind ungültig und müssen in Schriftform vorliegen.
  • Üblicherweise beträgt die Höhe der Abfindung zwischen einem halben bis ganzen Bruttomonatsgehalt.
  • Bei einer krankheitsbedingten, betriebsbedingten und verhaltensbedingten Kündigung haben Sie als Arbeitnehmer eine gute Verhandlungsposition.
  • Schwangere, Eltern in Elternzeit, Betriebsräte und Schwerbehinderte genießen einen besonderen Kündigungsschutz. Hohe Abfindungen sind für diese Personengruppen daher sehr wahrscheinlich.
  • Es besteht kein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung.
  • Ein Aufhebungsvertrag mit Abfindung führt nicht direkt zu einer Sperrfrist bei der Agentur für Arbeit.
  • Abfindungen gehören nicht zu den beitragspflichtigen Arbeitsentgelten der Sozialversicherung. Es muss sich allerdings um tatsächliche Abfindungen handeln und nicht um verdeckte Zahlungen von Arbeitsentgelt.
  • Abfindungen müssen in vollem Umfang versteuert werden, können aber aufgrund der Fünftelregelung über fünf Jahre verteilt werden.
  • Erhöhen Sie die Wahrscheinlichkeit einer hohen Abfindung, indem Sie einen Fachanwalt für Arbeitsrecht beauftragen.

Verhandlung durch Fachanwalt

Lassen Sie sich bei der Verhandlung eines Aufhebungsvertrags mit Abfindung im besten Fall durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht vertreten. Ein erfahrener Fachanwalt kann aufgrund der langjährigen Expertise in diesem Gebiet eine höhere Summe und eventuell sogar zusätzliche Ausgleichszahlungen für Sie erzielen.

Es gibt einige wesentliche Punkte, die über den erfolgreichen Ausgang mit hoher Abfindung entscheiden. Teilweise sind es nur Nuancen, die Sie aber erkennen müssen. Sie vermeiden dadurch unter anderem falsche Formulierungen, die drohende Sperrzeiten bei der Agentur für Arbeit nach sich ziehen können.

Wenn Sie diesbezüglich noch Fragen haben oder einen Anwalt benötigen, der Ihren Aufhebungsvertrag mit Abfindung überprüft und mit dem Arbeitgeber verhandelt, dann kontaktieren Sie mich. Ich berate Sie gerne telefonisch unter der Telefonnummer 0221 995 787 20 oder per E-Mail unter info@ramiddel.de. Ich freue mich auf Ihren Anruf oder Ihre E-Mail!

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