Arbeitsrecht & Mietrecht in Köln

Aufhebungsvertrag & Abfindung
Ich kläre zuverlässig Ihre Möglichkeiten!

Aufhebungsvertrag – Anspruch auf Abfindung?

Der Aufhebungsvertrag über einen Arbeitsvertrag kann für Arbeitnehmer eine gute Lösung sein, sich von ihrem Arbeitgeber zu „trennen“. Allerdings kommt es immer stark auf die jeweilige Situation an, ob ein solcher Vertrag im Arbeitsrecht für einen Arbeitnehmer vorteilhaft ist oder ob er mehr Nachteile als Vorteile mit sich bringt.

Denn einerseits kann eine einvernehmliche Vertragsaufhebung des Arbeitsvertrags bewirken, dass man als Arbeitnehmer für einen gewissen Zeitraum den Anspruch auf Arbeitslosengeld verliert, falls man nicht „nahtlos“ mit einem neuen Arbeitsverhältnis beginnt. Andererseits bedeutet ein Aufhebungsvertrag nicht automatisch, dass man als Arbeitnehmer Anspruch auf eine Abfindung(szahlung) hat.

Sie wollen einen Aufhebungsvertrag unterschreiben?
Ich prüfe den Vertrag und kläre Möglichkeiten für eine Abfindung!

Termine

Nach Terminvereinbarung stehe ich Ihnen gerne in der Kanzlei im Herzen von Köln für persönliche Termine zur Verfügung.

Sollten Sie eine telefonische Beratung bevorzugen – oder auch eine Beratung mittels Videokonferenz – ist das natürlich ebenfalls nach Vereinbarung eines Termins möglich.

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