Arbeitsvertrag prüfen lassen – Tipps vom Anwalt!

Das Arbeitsverhältnis stellt ein besonderes Vertrauensverhältnis zwischen zwei Vertragsparteien dar.

Mit meiner Kanzlei bin ich Ihr Rechtsanwalt mit dem Fachgebiet Arbeitsrecht in Köln.

In meiner Funktion als Anwalt berate ich Sie zu den arbeitsrechtlichen Fragen rund um das Arbeitsverhältnis.

Arbeitsvertrag prüfen lassen
Sie möchten Ihren Arbeitsvertrag prüfen lassen? Rufen Sie mich an unter 0221 995 787 20.

Inhalt

Arbeitsvertrag prüfen lassen – was macht einen rechtssicheren Arbeitsvertrag aus?

In einem Arbeitsvertrag wird das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitnehmern oder Auszubildenden mit dem Arbeitgeber definiert. Er kann mündlich oder schriftlich abgeschlossen werden. Es besteht die sog. Vertragsfreiheit. Um bei unterschiedlichen Interpretationen der einzelnen Punkte rechtssicher agieren zu können, empfehlen Anwälte die Schriftform für den Arbeitsvertrag zu wählen.

Ferner ist es empfehlenswert, einen Arbeitsvertrag vor der Unterzeichnung durch Ihren Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Köln prüfen zu lassen.

Des Weiteren unterstütze ich Sie als Fachanwalt des Arbeitsrechts bei allen Fragen zum Arbeitsvertrag. Somit gehen Sie mit einem Rechtsanwalt an Ihrer Seite arbeitsrechtssicher ein neues wechselseitiges Arbeitnehmer-Arbeitgeber-Verhältnis ein.

Inhalt des Arbeitsvertrages

Je nach Position und beispielsweise Rechtsform des Arbeitgebers sollten Arbeitsverträge teilweise oder in Gänze frei verhandelt werden. Das gilt besonders für Arbeitsverträge in gehobenen Führungsebenen.

Ein schriftlicher Arbeitsvertrag sollte die folgenden Sachverhalte regeln:

  • die Vertragsparteien
  • die Stellenbezeichnung
  • eine eindeutige Tätigkeitsbeschreibung
  • den Beginn des Arbeitsverhältnisses
  • den gewöhnlichen Arbeitsort
  • die Vergütung
  • eine Aussage zu Sonderzahlungen inkl. Freiwilligkeits- oder Widerrufsvorbehalt
  • die zu leistende Arbeitszeit
  • Regelungen zu Überstunden
  • den Urlaubsanspruch
  • Regelungen zur Verhinderung durch Krankheit
  • das nachvertragliche Wettbewerbsverbot/die Konkurrenzklausel
  • zu erwartende Vertragsstrafen
  • die Kündigungsfrist durch Arbeitnehmer und Arbeitgeber
  • Sonstige Vereinbarungen/Schlussbestimmungen
  • die salvatorische Klausel
  • die Unterschriften beider Vertragsparteien

Darüber hinaus können folgende Punkte Vertragsbestandteil sein:

  • Regelungen zur Probezeit
  • Regelungen zur Befristung des Arbeitsverhältnisses
  • Geheimhaltungspflichten
  • Regelungen zu Nebentätigkeiten
  • Ausschlussfristen

Detaillierte Hinweise zu ausgewählten Inhalten

Konkrete Ausformulierungen und Angaben im Arbeitsvertrag sichern ein klares Arbeitsverhältnis. In den Punkten Tätigkeitsbeschreibung und Positionsbeschreibung, Befristung und Überstunden liegen häufig ungeahnte Konfliktpotenziale.

Nutzen Sie die Hilfe eines Anwaltes für Arbeitsrecht in Köln, um für rechtssichere Verhältnisse zu sorgen.

Tätigkeitsbeschreibung und Positionsbeschreibung

Achten Sie darauf, dass die Positionsbezeichnung dem beschriebenen Aufgabenfeld entspricht.

Ein leitender Angestellter muss zum Beispiel die Befugnis eingeräumt werden, Personal einzustellen bzw. Entlassen zu können. Gleichzeitig sind für leitende Angestellte gesetzliche Regelungen aus dem Arbeitsgesetz, dem Betriebsverfassungsgesetz, dem Personalvertretungsgesetz oder dem Kündigungsschutzgesetz ganz oder teilweise nichtig.

Ein möglichst klar beschriebenes Aufgabenfeld legt den Spielraum rund um die Arbeitsaufgaben fest und bestimmt das Weisungsrecht des Arbeitgebers.

Rechtssichere Befristung

Befristungen für Arbeitsverhältnisse können mit oder ohne Sachgrund erfolgen.

Eine Befristung mit Sachgrund liegt vor, wenn das Arbeitsverhältnis für die Zeit einer Elternzeit- oder Krankheitsvertretung, einer Promotion an einer Universität oder eines einmaligen Events abgeschlossen wird. Diese Arbeitsverträge können beliebig oft verlängert werden.

Demnach ist eine Befristung ohne Sachgrund gegeben, wenn die Befristung ohne Nennung eines Sachgrundes erfolgt.

Sachgrundgebundene befristete Arbeitsverträge unterliegen einer maximalen Laufzeit von zwei Jahren. Während dieser Dauer dürfen sie im Rahmen der Kettenbefristung grundsätzlich maximal dreimal verlängert werden. Nach Ablauf ist entweder ein unbefristetes Arbeitsverhältnis zu begründen oder das Arbeitsverhältnis ist zu beenden.

Grundsätzlich endet ein auf der Grundlage eines befristeten Arbeitsvertrages bestehendes Arbeitsverhältnis zum benannten Zeitpunkt oder mit der Erreichung eines konkreten Zieles.

Ein befristeter Arbeitsvertrag bedarf zwingend der Schriftform.

Angaben zu Überstunden

Überstunden sind grundsätzlich nur zu leisten, wenn diese im Arbeitsvertrag oder in der Betriebsvereinbarung benannt sind.

Der Umfang von Überstunden ist gesetzlich geregelt. Der Ausgleich der geleisteten Überstunden kann in Form eines Freizeitausgleichs oder eines finanziellen Ausgleichs erfolgen.

Um juristischen Streitigkeiten zuvorzukommen, sollten konkrete Formulierungen zum Überstundenausgleich in den Arbeitsvertrag wie zum Beispiel: “Mit dem Gehalt sind elf Überstunden im Monat abgedeckt” aufgenommen werden. Jede Überstunde darüber hinaus müsste gesondert vergütet werden.

Arbeitsvertrag durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht in Köln prüfen

Arbeitsverträge regeln viele Details und Klauseln. Um jede Vertragspartei vor Fehlern im Arbeitsvertrag zu schützen, ist es ratsam während der Verhandlung und vor der Unterzeichnung die Unterstützung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zurate zu ziehen.

Sie erreichen mich unter 0221 99578720 oder per middel@ramiddel.de.  

Bilderquellennachweis: © sharpness | PantherMedia

Inhalt
NEHMEN SIE KONTAKT MIT MIR AUF!
Fachanwalt für Arbeitsrecht in Köln Lars Middel