Kurze Klagefrist!
Ich unterstütze Sie auch kurzfristig!

Klagefrist bei Kündigungsschutzklage

Wer sich gegen eine Kündigung durch seinen Arbeitgeber zur Wehr setzen will, muss das zeitnah tun. Denn will man beim Arbeitsgericht Kündigungsschutzklage oder Änderungskündigungsschutzklage erheben, legt das Gesetz eine sehr kurze Klagefrist fest: Eine solche Klage muss innerhalb von drei Wochen erhoben werden.

Nur wenn die Klage innerhalb dieser Frist erhoben wird, prüft das Gericht überhaupt, ob die Arbeitgeberkündigung wirksam war. Lässt man diese Frist ungenutzt verstreichen, gilt die Kündigung als rechtswirksam und beendet in jedem Fall das Arbeitsverhältnis.

Beachten Sie die kurze Klagefrist bei Kündigungsschutzklage!

Ich erhebe rechtzeitig und auch kurzfristig Klage vor dem Arbeitsgericht.

Termine

Nach Terminvereinbarung stehe ich Ihnen gerne in der Kanzlei im Herzen von Köln für persönliche Termine zur Verfügung.

Sollten Sie eine telefonische Beratung bevorzugen – oder auch eine Beratung mittels Videokonferenz – ist das natürlich ebenfalls nach Vereinbarung eines Termins möglich.

Schreiben Sie mir!

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