Fachanwalt für Arbeitsrecht in Köln

Kündigung bekommen?
Ich prüfe, was Sie dagegen tun können!

Kündigung im Arbeitsrecht

Eine Kündigung ist erst einmal ein Schock. Diese Maßnahme des Arbeitgebers nach dem ersten Schock zeitnah anwaltlich prüfen zu lassen, empfiehlt sich in jedem Fall – ggfs. sogar, wenn man mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses einverstanden ist. Denn ob eine Kündigung wirksam ist oder nicht, ist nicht immer offensichtlich.

Und: Selbst gegen eine offensichtlich unwirksame Arbeitgeberkündigung muss man gerichtlich vorgehen, da sie sonst nach Ablauf der Klagefrist von drei Wochen wirksam wird.

(Fristlose) Kündigung?

Ich prüfe die Kündigung und Klagemöglichkeiten!

Termine

Nach Terminvereinbarung stehe ich Ihnen gerne in der Kanzlei im Herzen von Köln für persönliche Termine zur Verfügung.

Sollten Sie eine telefonische Beratung bevorzugen – oder auch eine Beratung mittels Videokonferenz – ist das natürlich ebenfalls nach Vereinbarung eines Termins möglich.

Schreiben Sie mir!

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